Umsatzsteuer Gastronomie
Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis einschließlich 31.12.2022
Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis einschließlich 31.12.2022
Erleichterung für Gastronomen:
Am 10.03.2021 wurde das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bekanntgegeben. Es ist nun amtlich: Der ermäßigte Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 7 % gilt für alle vor dem 01.01.2023 erbrachten Leistungen.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung, sprechen Sie uns bitte an.
Prinzenstraße 1
87561 Oberstdorf
Telefon: +49 (0) 8322 9657 0
Fax: +49 (0) 8322 9657 40
kanzlei@schimmel-geiger.de
Montag bis Donnerstag:
8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr