Ich erkläre hiermit, dass alle Angaben zur Ermittlung des Grundsteuerwertes bzw. des Grundsteuermessbetrages im Rahmen der beauftragten Erstellung der Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes bzw. des Grundsteuermessbetrages auf den 01.01.2022 vollständig und richtig, nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorgaben (z. B. Wohnflächenverordnung usw.) von mir erteilt wurden.
Insbesondere entsprechen die erteilten Angaben, vorgelegten Unterlagen usw. dem derzeitigen (Erklärungsstichtag Stand 01.01.2022) tatsächlichem Rechts-/ und Bebauungszustand des zu erklärenden Objekts (z. B. etwaige nach Erwerb erfolgte Anbauten, Umbauten, bauliche Veränderungen und dergleichen sind in den Daten enthalten).
Die Kanzlei hat mich zudem darüber informiert, dass die Hinzuziehung eines Fachmannes (Architekturbüro oder dergleichen) für die gesetzeskonforme und korrekte Ermittlung vereinzelter Erklärungswerte (Quadratmeterangaben z. B.) durch mich ergänzend – und bei Bedarf – vorzunehmen ist. Bauliche Berechnungen, Vermessungen, Auswertungen von Bauplänen und dergleichen waren nicht Teil der Beauftragung der Kanzlei.
Die von der Kanzlei zur Übermittlung an das Finanzamt vorbereiteten Daten habe ich anhand der vorgelegten Unterlagen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. des Grundsteuermessbetrages in Form des Elster-Formulardrucks überprüft. Hierbei kam es zu keinen Einwendungen meinerseits gegen diese Erklärungsdaten.
Ich beauftrage die Kanzlei, die elektronische Einreichung meiner Steuererklärung mit Hilfe des Authentifizierungsverfahrens vorzunehmen.
Es wird nochmals anerkannt, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften einbezogen sind. Die Auftragsbedingungen wurden von mir/uns durch Unterschrift angenommen und liegen mir als Kopie vor.