Ich erkläre, dass alle Aufklärungen, Auskünfte und Nachweise für die Erstellung der Steuererklärungen, der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bzw. des Jahresabschlusses nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gegeben wurden. Soweit ich Auskunftspersonen benannt habe, wurden diese von mir angewiesen, alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und alle Nachweise richtig und vollständig zu geben.
Alle Geschäftsbücher und sonstigen erforderlichen Unterlagen, die für die EÜR/den Jahresabschluss erforderlich sind, wurden vollständig zur Verfügung gestellt. In den zur Verfügung gestellten Geschäftsbüchern sind alle Geschäftsvorfälle erfasst, die für das Geschäftsjahr buchungspflichtig sind. Die Unterlagen und Belege werden ordnungsgemäß unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gesammelt und aufbewahrt. Soweit ein Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erstellt wird, bestätige ich, dass nach meiner Überzeugung alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse (z. B. Verluste aus schwebenden Geschäften) berücksichtigt sind.
Ich habe die Steuererklärungen mit etwaigen Anlagen EÜR/E-Bilanzen als amtliche Formulare erhalten. Ich habe die Daten dieser Steuererklärungen mit den Anlagen EÜR und E-Bilanzen, die durch die Kanzlei maschinell erstellt, elektronisch authentifiziert und übermittelt werden oder wurden, auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Es bestehen keine Änderungswünsche.
Hiermit erteile ich die Zustimmung nach § 87 d AO und bevollmächtige die Kanzlei, die Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages zu unterzeichnen und an die Gemeinde einzureichen.