E-Mobilität
Steuerliche Behandlung
Der Bundesrat hat die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 31.12.2030 bewilligt.
Bei der Nutzung von E-Mobilität stellen sich verschiedenste Varianten dar:
Wir halten für Sie eine Kurzinfo über die Lohnsteuerliche Behandlung von Leasing-(Elektro-)Fahrrädern bereit.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung, sprechen Sie uns bitte an.