Abgabefristen für Steuererklärungen und Stundung
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Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 ist bis zum 31. August 2021 verlängert. Die Vollverzinsung ist ebenfalls für die Zeit bis zum 31. Juli 2021 ausgesetzt. Außerdem hat das Bundesminsterium der Finanzen die Stundungsmöglichkeiten für Steuerpflichtige, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind bis zum 30.06.2021 verlängert.